Kleingartenverein "Am See" e.V.
47229 Duisburg - Friemersheim

Freie Gärten ?

Lieber Interessent,

schön, dass Du dich für einen Kleingarten in unserer Anlage interessierst. Aufgrund der sehr großen Nachfrage haben wir vielleicht gerade aktuell keinen freien Garten. Das kann sich aber immer mal wieder verändern. Auch unsere Warteliste verändert sich stetig. 

Einen Kleingarten  zu pachten, erfordert Zeit und Engagement für die Gartenarbeit sowie die Teilnahme am Vereinsleben. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu bewerben und die Bereitschaft zur aktiven Mitgliedschaft mitzubringen. Die Einhaltung der Gartenordnung und die Pflege der Gemeinschaftseinrichtungen sind wichtige Aspekte des Engagements.  

Gerne kannst Du uns Dein Interesse mitteilen und wir laden Dich bei Bedarf zu einem Kennenlernen ein. In dem persönlichen Gespräch können wir noch offene Fragen klären und dich anschließend ggf. dann auf eine Warteliste setzen.

Die Entscheidung, einen Kleingarten zu pachten, ist oft mit Überlegungen zu persönlichem Interesse und Motivation verbunden. 

Es ist wichtig, sich vorab einige Fragen zu stellen, um herauszufinden, ob ein Kleingarten wirklich das Richtige ist. Es ist ratsam, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls mit erfahrenen Kleingärtnern zu sprechen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

  1. Arbeit im Garten: Bin ich bereit, regelmäßig Zeit für Gartenarbeit aufzuwenden (z.B. Bewässerung, Unkraut jäten, Ernte)?
  2. Naturverbundenheit: Habe ich Freude an der Natur und am Umgang mit Pflanzen?
  3. Eigenanbau: Möchte ich mein eigenes Gemüse, Obst und Kräuter anbauen?
  4. Entspannung: Dient mir der Garten als Ausgleich zum Alltag und als Ort der Erholung?
  5. Gemeinschaft: Bin ich bereit, mich in eine Kleingartenanlage zu integrieren und am Vereinsleben teilzunehmen?
  6. Zeitliche Verfügbarkeit: Habe ich genügend Freizeit, um die Anforderungen eines 400 qm großen Kleingartens zu erfüllen?
  7. Lernbereitschaft: Bin ich bereit, mich mit gärtnerischen Themen auseinanderzusetzen und Neues zu lernen?
  8. Verantwortung: Bin ich bereit, die Verantwortung für die Pflege und Instandhaltung des Gartens zu übernehmen?
  9. Vereinsleben: Interessiert mich die aktive Teilnahme am Vereinsleben und die Zusammenarbeit mit anderen Gartenfreunden?
  10. Finanzielle Aspekte: Bin ich bereit, die Pachtgebühren, Kosten für Wasser, Strom und Vereinsbeiträge zu tragen?
  11. Eigenkapital: Bin ich bereit, eine angemessene Entschädigung für die Pflanzen und ggf. eine Laube vom Vorpächter zu übernehmen?
  12. Dauerhafte Nutzung: Ist mir bewusst, dass ein Kleingarten in der Regel langfristig gepachtet wird und ein regelmäßiger Pflegeaufwand anfällt?
  13. Standort: Wie ist die Lage des Gartens im Bezug auf meinen Wohnort?
  14. Größe: Ist die Größe des Gartens für meine Bedürfnisse geeignet

Kleingärtnern ist unser Hobby sowie unsere Freizeitbeschäftigung, welche wir freiwillig und regelmäßig betreiben. Es dient unserem eigenen Vergnügen, fördert unsere Entspannung und die Geselligkeit. Wem Gartenarbeit und Gemeinschaft wichtig ist, der ist bei uns richtig. Wir haben regelmäßig Gemeinschaftsarbeiten und auch Gemeinschaftsfeiern.

Du pachtest bei uns nicht nur einen Garten, sondern bist auch Mitglied in unserem Kleingartenverein, mit all den Pflichten und Rechten eines Vereinsmitgliedes.

Alle Rechte und Pflichten des Kleingartens regelt in Duisburg die: Garten-Bauordnung (01.10.2015). Bitte lade Dir die PDF Datei herunter und entscheide vor einer Bewerbung ob du dich darauf einlassen möchtest.

Garten- und Bauordnung 2015
Garten_und_Bauordnung_01.10.2015.pdf (61.71KB)
Garten- und Bauordnung 2015
Garten_und_Bauordnung_01.10.2015.pdf (61.71KB)


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Oft gestellte Fragen:

Wie sieht eine Kleingartenparzelle aus?

In einem Kleingarten sollen sowohl Obst- und Gemüseanbau sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sein. Rasenflächen und Zierbepflanzung dürfen jedoch nicht überwiegen. Der Obst- und Gemüseanbau ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens.

1/3 der Fläche ergibt sich aus Gartenlaube, Wegen, Kompostplatz, Terrasse etc.
1/3 der Fläche sind Obst- und Gemüseanbau.
1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen sowie Blumenbeete, Sträuchern,

Was kostet ein Kleingarten jährlich?

(Text. Auszug Homepage der Stadt Duisburg)

Die festen, jährlich wiederkehrenden Kosten/Vereinsnebenkosten für eine Kleingartenparzelle setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen.
Es kann an dieser Stelle nur ein ungefährer Betrag für das Jahr genannt werden, da sich z. B. Mitgliedsbeitrag, Versicherung etc. natürlich im Laufe der Zeit ändern können/werden.

Die jährliche Jahresrechnung setzt sich zusammen aus:

- Mitgliedsbeitrag (incl. Vereins- und Verbandsbeiträge)
- einmalige Aufnahmegebühr
- Pacht
- Pflichtversicherungen: Feuer, Einbruch, Diebstahl (Laubeninhalt) (optional: Unfall)
- Öffentlich rechtliche Lasten (Straßenreinigungsgebühren, Winterdienst)
- Wassergeld
- Strom
- Umlagen

Da sich - wie bereits oben beschrieben - noch einige Kosten ändern können, kann keine genaue Zahl genannt werden. Schätzungsweise sind ca. 350 € - 600 € laufende Kosten pro Jahr für eine Kleingartenparzelle zu veranschlagen. Evtl. Umlagen werden vom Verein durch die Mitgliederversammlung beschlossen, z. B. für einen Vereinshausumbau, für ein Kinderfest, für das Verlegen einer neuen Wasserleitung etc.

Kann ein Kleingarten erworben werden?

Nein, Kleingartenanlagen sind eine von der Stadt Duisburg und dem Land NRW subventionierte Möglichkeit der Freizeitgestaltung. Daher unterliegen die Kleingärten sozialen Bindung und sind nicht frei verkäuflich wie z. B. Wochenendhäuser, wo Nachfrage den Preis bestimmt.

Es kann nur das Nutzungsrecht an einem Kleingarten erworben werden. Die immer über den Vereinsvorstand abgewickelt werden, denn nur der Verein ist berechtigt einen Interessenten als neues Mitglied/Pächter aufzunehmen.

Da der Verein Pächter der Gesamtfläche der Kleingartenanlage ist, vergibt er freiwerdende Parzelle an einen Nachfolgepächter*in / Nutzungsberechtigten*in entsprechender Reihenfolge der Bewerber*in. Wird eine Kleingartenparzelle von einem scheidenden Pächter*in übernommen, so hat der neue Pächter*in einen gemäß Wertermittlungsrechtlinien des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.V. festgelegten Betrag zu entrichten. Dieser wird von einem fachkundigen Wertermittler festgelegt. Möglich vorhandenes Inventar oder Werkzeuge sind nicht Bestandteil der Wertermittlung und müssen nicht übernommen werden.

Wer ist Eigentümer, Verpächter und jeweiliger Ansprechpartner?

Die Stadt Duisburg - Umweltamt, ist Eigentümerin des Grundstücks,
und verpachtet dem

Verband der Duisburger Kleingartenvereine e.V.(VDK) als Generalpächter die städtischen Kleingartenflächen.
Der Verband verpachtet diese Flächen per Verwaltungsvertrag jeweils an die ihm angeschlossenen Vereine, auf der Basis des Generalpachtvertrages mit der Stadt Duisburg. Der Verband ist ausschließlich Ansprechpartner für die Vereine / Pächter

Die Vereine verpachten die einzelnen Kleingartenparzellen wiederum an die einzelnen Kleingärtner, damit sind die Vereine auch die direkten Ansprechpartner für Interessenten, Bewerber und natürlich die Pächter.
Textquelle: teilweise von der Internetseite der Stadt Duisburg

Weitere Infos:

• Verband der Duisburger Kleingartenvereine e.V.

• Bundeskleingartengesetz

• Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e. V.

• Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD)

FAQ - Fragen rund um die Kleingärten finden Sie auf der Internetseite der Stadt Duisburg

Quelle: Text Auszüge aus den FAQ‘s der Stadt Duisburg zum Kleingarten im Duisburger Stadtgebiet

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Unser Einzugsgebiet ist 47229 Friemersheim, 47228 Bergheim, 47228 Asterlagen,  47226 Rheinhausen, 47239 Rumeln, 47239 Rumeln-Kaldenhausen, 47198 Homberg, 47829 Krefeld Uerdingen, 47447 Schwafheim,