Lieber Interessent,
schön, dass Du dich für einen Kleingarten in unserer Anlage interessierst. Aufgrund der sehr großen Nachfrage haben wir vielleicht gerade aktuell keinen freien Garten. Das kann sich aber immer mal wieder verändern. Auch unsere Warteliste verändert sich stetig.
Gerne kannst Du uns Dein Interesse mitteilen und wir laden Dich anschließend zu einem Kennenlernen ein. In dem persönlichen Gespräch können wir noch offene Fragen klären und dich anschließend ggf. dann auf eine Warteliste setzen.
„Wenn du einen reinen Partygarten willst, lass es bleiben."
Kleingärtnern ist unser Hobby sowie unsere Freizeitbeschäftigung, welche wir freiwillig und regelmäßig betreiben. Es dient unserem eigenen Vergnügen, fördert unsere Entspannung und die Geselligkeit. Wem Gemeinschaft wichtig ist, der ist bei uns richtig. Wir machen regelmäßig Gemeinschaftsarbeiten und Gemeinschaftsfeiern.
Einen eigenen Garten zu bewirtschaften nimmt auch einige Zeit in Anspruch, Für einen gepflegten ca. 400qm großen Kleingarten sollten mehrere Stunden in der Woche eingeplant werden.
Wir sind ein Verein und erwarten von unseren Mitgliedern (= Gartenpächtern), dass sie sich auch aktiv am Vereinsleben beteiligen.
Alle Rechte und Pflichten des Kleingartens regelt in Duisburg die: Garten-Bauordnung (01.10.2015)
In einem Kleingarten sollen sowohl Obst- und Gemüseanbau sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sein. Rasenflächen und Zierbepflanzung dürfen jedoch nicht überwiegen. Der Obst- und Gemüseanbau ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens.
1/3 der Fläche ergibt sich aus Gartenlaube, Wegen, Kompostplatz, Terrasse etc.
1/3 der Fläche sind Obst- und Gemüseanbau.
1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen sowie Blumenbeete, Sträuchern,
(Text. Auszug Homepage der Stadt Duisburg)
Die festen, jährlich wiederkehrenden Kosten/Vereinsnebenkosten für eine Kleingartenparzelle setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen.
Es kann an dieser Stelle nur ein ungefährer Betrag für das Jahr genannt werden, da sich z. B. Mitgliedsbeitrag, Versicherung etc. natürlich im Laufe der Zeit ändern können/werden.
Die jährliche Jahresrechnung setzt sich zusammen aus:
- Mitgliedsbeitrag (incl. Vereins- und Verbandsbeiträge)
- einmalige Aufnahmegebühr
- Pacht
- Pflichtversicherungen: Feuer, Einbruch, Diebstahl (Laubeninhalt) (optional: Unfall)
- Öffentlich rechtliche Lasten (Straßenreinigungsgebühren, Winterdienst)
- Wassergeld
- Strom
- Umlagen
Da sich - wie bereits oben beschrieben - noch einige Kosten ändern können, kann keine genaue Zahl genannt werden. Schätzungsweise sind ca. 350 € - 600 € laufende Kosten pro Jahr für eine Kleingartenparzelle zu veranschlagen. Evtl. Umlagen werden vom Verein durch die Mitgliederversammlung beschlossen, z. B. für einen Vereinshausumbau, für ein Kinderfest, für das Verlegen einer neuen Wasserleitung etc.
Nein, Kleingartenanlagen sind eine von der Stadt Duisburg und dem Land NRW subventionierte Möglichkeit der Freizeitgestaltung. Daher unterliegen die Kleingärten sozialen Bindung und sind nicht frei verkäuflich wie z. B. Wochenendhäuser, wo Nachfrage den Preis bestimmt.
Es kann nur das Nutzungsrecht an einem Kleingarten erworben werden. Die immer über den Vereinsvorstand abgewickelt werden, denn nur der Verein ist berechtigt einen Interessenten als neues Mitglied/Pächter aufzunehmen.
Da der Verein Pächter der Gesamtfläche der Kleingartenanlage ist, vergibt er freiwerdende Parzelle an einen Nachfolgepächter*in / Nutzungsberechtigten*in entsprechender Reihenfolge der Bewerber*in. Wird eine Kleingartenparzelle von einem scheidenden Pächter*in übernommen, so hat der neue Pächter*in einen gemäß Wertermittlungsrechtlinien des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.V. festgelegten Betrag zu entrichten. Dieser wird von einem fachkundigen Wertermittler festgelegt. Möglich vorhandenes Inventar oder Werkzeuge sind nicht Bestandteil der Wertermittlung und müssen nicht übernommen werden.
Die Stadt Duisburg - Umweltamt, ist Eigentümerin des Grundstücks,
und verpachtet dem
Verband der Duisburger Kleingartenvereine e.V.(VDK) als Generalpächter die städtischen Kleingartenflächen.
Der Verband verpachtet diese Flächen per Verwaltungsvertrag jeweils an die ihm angeschlossenen Vereine, auf der Basis des Generalpachtvertrages mit der Stadt Duisburg. Der Verband ist ausschließlich Ansprechpartner für die Vereine / Pächter
Die Vereine verpachten die einzelnen Kleingartenparzellen wiederum an die einzelnen Kleingärtner, damit sind die Vereine auch die direkten Ansprechpartner für Interessenten, Bewerber und natürlich die Pächter.
• Verband der Duisburger Kleingartenvereine e.V.
• Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e. V.
• Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD)
• FAQ - Fragen rund um die Kleingärten finden Sie auf der Internetseite der Stadt Duisburg
Quelle: Text Auszüge aus den FAQ‘s der Stadt Duisburg zum Kleingarten im Duisburger Stadtgebiet
Unser Einzugsgebiet ist 47229 Friemersheim, 47228 Bergheim, 47228 Asterlagen, 47226 Rheinhausen, 47239 Rumeln, 47239 Rumeln-Kaldenhausen, 47198 Homberg, 47829 Krefeld Uerdingen, 47447 Schwafheim,